Als Richterin, Richter, Rechtspfleger*in oder Staatsanwaltschaft haben Sie die Möglichkeit, Geldauflagen und Bußgelder einer gemeinnützigen Organisation zuzuweisen, die diese Mittel unmittelbar und vollständig für die Betroffenen im Saarland einsetzt. Jeder zugewiesene Betrag fließt ohne Abzug dorthin, wo Hilfe am dringendsten gebraucht wird.
Wir bieten Ihnen:
– schnelle und diskrete Bearbeitung sowie umgehende Zahlungsbestätigung an das Gericht
– auf Wunsch vorbereitete Überweisungsträger und Informationsmaterial für Ihre Geschäftsstelle
Sie haben Fragen oder wünschen Beratung?

Unsere Ansprechpartnerin Julia Stief ist gerne für Sie da!
j.stief@krebsgesellschaft-saar.de
0681 / 309 88-104
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