In ambulanten Krebsberatungsstellen erhalten an Krebs erkrankte Menschen und deren Angehörige psychosoziale Unterstützung durch psychoonkologisch qualifizierte Beratungsfachkräfte (z. B. Sozialpädagog*innen und Psycholog*innen) in allen Phasen der Erkrankung.
Die seit Januar 2020 geltende Förderung der ambulanten Krebsberatungsstellen durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen stellt die Basis einer gesicherten Regelfinanzierung dar.
An die Förderung gekoppelt sind eine Reihe von Kriterien, die von den Krebsberatungsstellen zu erfüllen sind, wie z. B. die Anforderungen an ein bedarfsgerechtes und wirtschaftliches Leistungsangebot, eine sächliche und – zwischen sozialer Arbeit und Psychologie ausgewogene – personelle Ausstattung als auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Die Grundlage der Qualitätssicherung der Saarländischen Krebsgesellschaft e.V. bildet unser Qualitätsmanagement-Handbuch mit Richtlinien für unsere ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen für Krebskranke und ihre Angehörigen sowie allgemein Ratsuchende.