Erbschaften und Vermächtnisse

Es kann tröstlich sein, in der Trauer anderen zu helfen.

Ein Vermächtnis, das bleibt – weit über das eigene Leben hinaus.

Viele Menschen tragen den Wunsch in sich, etwas Bleibendes zu hinterlassen.

Mit einem Testament oder Vermächtnis zugunsten der Saarländischen Krebsgesellschaft e. V. können Sie dafür sorgen, dass Ihre Werte auch nach Ihrem Tod weiter wirken – für Betroffene, Angehörige und die Krebsforschung in unserer Region.

Was Ihre Entscheidung bewegen kann

Krebs ist eine Erkrankung, die Menschen aus allen Teilen unserer Gesellschaft trifft – oft ohne Vorwarnung, immer mit tiefgreifenden Folgen. Die Saarländische Krebsgesellschaft begleitet Erkrankte und ihre Familien seit Jahrzehnten: mit psychoonkologischer und sozialrechtlicher Beratung, mit kreativen, sportlichen und kulinarischen Workshops und Kursen, mit Präventionsprojekten und der Förderung wissenschaftlicher Forschung.

Was wir leisten können, hängt maßgeblich davon ab, welche Mittel uns zur Verfügung stehen. Spenden und Zuwendungen von Testierenden ermöglichen uns, langfristig zu planen – und dauerhaft für krebskranke Menschen im Saarland da zu sein, die uns brauchen.

Möglichkeiten der testamentarischen Zuwendung

Es gibt verschiedene Wege, die Saarländische Krebsgesellschaft in Ihrem Testament zu berücksichtigen. Welche Form am besten zu Ihren persönlichen Wünschen und Lebensumständen passt, besprechen Sie am besten mit einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.

Erbeinsetzung

Sie setzen die Saarländische Krebsgesellschaft als Alleinerbin oder Miterbin in Ihrem Testament ein. Das ermöglicht eine umfangreiche Zuwendung.

Vermächtnis

Sie bestimmen, dass die Gesellschaft einen bestimmten Geldbetrag, einen Sachwert oder einen Anteil Ihres Nachlasses erhalten soll – unabhängig von der Erbregelung.

Schenkung zu Lebzeiten

Wenn Sie Ihre Zuwendung zu Lebzeiten regeln möchten, ist auch eine Schenkung möglich – mit der Möglichkeit, deren Verwendung direkt mitzugestalten.

Sachlich gedacht: Was Sie wissen sollten

Die Saarländische Krebsgesellschaft e. V. ist als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen aus Erbschaften und Vermächtnissen sind daher erbschaftssteuerfrei – ein wichtiger Aspekt bei der Nachlassplanung. Zudem fließt jeder Euro, der uns anvertraut wird, direkt in unsere Arbeit vor Ort.

Wenn Sie die Gesellschaft in Ihrem Testament bedenken möchten, lautet die korrekte Bezeichnung: Saarländische Krebsgesellschaft e. V. mit Sitz in Saarbrücken. Wir empfehlen, dies stets zusammen mit einem Notar oder erfahrenen Rechtsanwalt schriftlich festzuhalten.

Ihre Wünsche stehen an erster Stelle

Wir verstehen, dass die Regelung des eigenen Nachlasses eine sehr persönliche und mitunter schwierige Entscheidung ist. Wir möchten Sie dabei nicht drängen – sondern begleiten. Wenn Sie mögen, sprechen wir vertrauensvoll mit Ihnen über Ihre Vorstellungen: was Ihnen wichtig ist, wo Ihr Beitrag wirken soll und welche Form der Zuwendung zu Ihrer Situation passt.

Selbstverständlich behandeln wir alle Gespräche und Informationen mit größter Diskretion.

Wir sind für Sie da

Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein unverbindliches Gespräch? Kontaktieren Sie uns – persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Wir beraten Sie gerne und ohne jede Verpflichtung.

Unsere Ansprechpartnerin Julia Stief ist gerne für Sie da!

j.stief@krebsgesellschaft-saar.de
0681 / 309 88-104