Neuigkeiten zur Darmkrebsvorsorge: Einheitliche Regelung seit April 2025
Darmkrebs ist eine der häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland, doch mit der richtigen Vorsorge lässt sich das Risiko deutlich senken. Ab dem 1. April 2025 sind neue Regelungen zur Darmkrebsvorsorge in Kraft getreten, die eine einheitliche und einfachere Früherkennung für Frauen und Männer ab 50 Jahren ermöglichen.
Was ändert sich?
Ab April 2025 wird die Vorsorge und Früherkennung von Darmkrebs einheitlicher und einfacher gestaltet: Frauen und Männer haben dann ab dem 50. Lebensjahr den gleichen Anspruch auf Darmkrebsfrüherkennung.
Darmspiegelung: Alle gesetzlich Versicherten können zwei Vorsorge-Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von 10 Jahren durchführen lassen.
Stuhltest: Wer sich gegen eine Darmspiegelung entscheidet, kann stattdessen alle zwei Jahre einen Stuhltest machen lassen.
Weiterhin gilt:
Falls nach der ersten Darmspiegelung keine zweite gewünscht wird, besteht weiterhin die Möglichkeit, stattdessen regelmäßige Stuhltests durchzuführen.
Bei einem positiven Stuhltest besteht immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur Abklärung.
Warum ist die Vorsorge so wichtig?
Darmkrebs ist eine der häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland – dabei kann kaum einer anderen Krebsart so gut vorgebeugt werden. Die effektivste Methode zur Vorsorge ist die Darmspiegelung (Koloskopie), bei der Vorstufen von Darmkrebs entdeckt und entfernt werden können, so dass die Krankheit gar nicht erst entsteht.
Weitere Infos zum Thema Prävention gibt es auf unserer Website unter: www.krebsgesellschaft-saar.de/praevention