Corona-Impfstrategie: Saarländische Krebsgesellschaft begrüßt höhere Priorisierung von Krebsbetroffenen

 

Die aktualisierte Fassung der Verordnung zur COVID-19-Schutzimpfung des Bundesgesundheitsministeriums vom 8.2.2021 sieht einige Änderungen vor – unter anderem bei der Einstufung der Bevölkerung in die drei Impfgruppen. So sollen Menschen mit bestimmten schweren Krankheiten nun mit höherer Priorität geimpft werden.

„Die Saarländische Krebsgesellschaft begrüßt die Anpassung und die damit verbundene höhere Impfpriorisierung von Krebspatient*innen ausdrücklich.“ so der 1. Vorsitzende Dr. Steffen Wagner. „Menschen mit einer Krebserkrankung haben ein erhöhtes Risiko, sehr schwer an COVID-19 zu erkranken. Für unsere Patient*innen ist die damit geschaffene Aussicht auf eine raschere Schutzimpfung enorm wichtig.“

Mit der neuen Fassung der Impfverordnung haben Menschen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen unabhängig vom Alter nun Anspruch auf eine Impfung in der zweiten Impfwelle. Dies gilt auch für Betroffene bis zu fünf Jahre nach der Erkrankung und beim zusätzlichen Vorliegen einer Pflegestufe bis zu maximal zwei Angehörige. Falls die Krebserkrankung länger als fünf Jahre zurückliegt, ist eine bevorzugte Impfung in der dritten Impfwelle möglich.

Um den Anspruch auf eine Impfung geltend zu machen, benötigen die Berechtigten ein ärztliches Attest oder die Bescheinigung des behandelnden Krankenhauses.  Die dafür benötigten Formulare werden laut der Kassenärztlicher Vereinigung des Saarlandes ab dem 16. Februar 2021 bereitgestellt. Erst dann können entsprechende Atteste ausgestellt werden.

Dr. Steffen Wagner betont: „Wichtig ist, dass die Bescheinigung stets auf Grundlage einer entsprechenden individuellen Beratung durch den behandelnden Arzt ausgestellt wird.  Krebsbetroffene sollten sich dazu unbedingt mit ihrem Onkologen, Arzt in der Klinik oder Hausarzt in Verbindung setzen. Er kennt ihren Krankheitsverlauf und kann klare Empfehlungen aussprechen.“  Denn nicht in allen Fällen, z.B.  während einer laufenden Krebsbehandlung ist eine sofortige Impfung indiziert. In manchen Fällen nimmt der Impfschutz z.B. auch durch eine onkologische Therapiemaßnahme ab und müsste danach aufgefrischt werden.

Die Saarländische Krebsgesellschaft kann sowohl von Betroffenen als auch von medizinischen Einrichtungen im Falle auftretender Fragen jederzeit kontaktiert werden und steht mit ihrem interdisziplinären Experten-Netzwerk gerne beratend zur Seite.